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   VGH Bayern, 16.08.2023 - 3 ZB 23.30036   

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https://dejure.org/2023,21669
VGH Bayern, 16.08.2023 - 3 ZB 23.30036 (https://dejure.org/2023,21669)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.08.2023 - 3 ZB 23.30036 (https://dejure.org/2023,21669)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. August 2023 - 3 ZB 23.30036 (https://dejure.org/2023,21669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 73c Abs. 2 (i.d.bis 31.12.2022 geltenden Fassung); AsylG § 77 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5
    Asylrecht Nigeria, Widerruf eines Abschiebeverbots, Widerrufsvoraussetzungen, alleinerziehende Mutter mit drei Kleinkindern, bestehende Schwangerschaft, Existenzsicherung in Nigeria

  • rewis.io

    Asylrecht Nigeria, Widerruf eines Abschiebeverbots, Widerrufsvoraussetzungen, alleinerziehende Mutter mit drei Kleinkindern, bestehende Schwangerschaft, Existenzsicherung in Nigeria

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 73c Abs 2; AsylG, § 77 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5
    Nigeria: erfolgloser Antrag auf Berufung; rechtmäßiger Widerruf; keine bestimmte Anzahl minderjähriger Kinder von Alleinerziehenden bei der Sicherung Existenzminimum nicht mehr gewahrt werden kann

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 3 ZB 23.30036
    Gemäß § 73c Abs. 2 AsylG a.F. ist ein festgestelltes Abschiebungsverbot zwingend zu widerrufen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen aufgrund einer dauerhaft geänderten Sachlage nicht mehr gegeben sind; erst wenn also eine geänderte Grundlage für die Gefahrenprognose bei dem Abschiebeverbot besteht, ist zu prüfen, ob nicht aus anderen Gründen Abschiebungsschutz zu gewähren ist (BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - juris Rn. 15-17 zu § 73 Abs. 3 AsylVfG).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2023 - 3 ZB 23.30036
    Eine solche ist nur dann anzunehmen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8).
  • VG München, 18.12.2023 - M 26a K 20.31886

    Asylrecht Nigeria, Widerruf der Feststellung des Vorliegens eines

    Solange keine erhebliche und dauerhafte Änderung der ursprünglichen Sachlage festgestellt wird, ist für eine Prüfung in einem zweiten Schritt, ob nationaler Abschiebungsschutz gegeben ist, kein Raum (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 16.08.2023 - 3 ZB 23.30036 - juris Rn. 12).
  • VG München, 18.12.2023 - M 26a K 20.31872

    Asylrecht Nigeria, Widerruf der Feststellung des Vorliegens eines

    Solange keine erhebliche und dauerhafte Änderung der ursprünglichen Sachlage festgestellt wird, ist für eine Prüfung in einem zweiten Schritt, ob nationaler Abschiebungsschutz gegeben ist, kein Raum (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 16.08.2023 - 3 ZB 23.30036 - juris Rn. 12).
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